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Wettbewerb um vorbildliche Internetseiten in Baden-Württemberg
Am 14. Januar 2010 startet die Ausschreibung zum 4. Baden-Württemberg Website Award, der die besten Webauftritte kleiner und mittlerer Unternehmen aus Baden-Württemberg prämiert. Der Wettbewerb wird vom "Electronic Commerce Centrum Stuttgart-Heilbronn" (ECC Stuttgart-Heilbronn), "Kompetenz-Zentrum Electronic Commerce Schwaben" (KECoS), sowie dem Kompetenznetz E-Business der IHK Rhein-Neckar (KeRN) ausgelobt. Der Landessieger ist für den Bundesentscheid des NEG Website Award 2010 nominiert, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wird.
Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Interessenten können sich ab dem 14.01.2010 online unter bw.website-award.net bewerben. Dort stehen auch die Teilnahmebedingungen und weitere Informationen zur Verfügung. Die Einreichungsfrist zur Teilnahme am Website Award Mittelstand Baden-Württemberg 2010 endet am 28. Februar 2010.
In allen weiteren Bundesländern finden ebenfalls Landeswettbewerbe statt, aus deren Sieger die Bundespreisträger des NEG Website Award ermittelt werden. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit den Medienpartnern Computerwoche und Handelsblatt online auf Bundesebene ein Publikumspreis vergeben. Die Bundespreisverleihung findet am 9. Juni 2010 in Bremen statt.
Bewertungskriterien und Teilnahmebedingungen
Bewertet wird die Qualität der Zielgruppenansprache. Dabei ist die Aufbereitung der verfügbaren Information rund um die Produkte beziehungsweise Dienstleistungen ebenso relevant wie die technische Umsetzung geeigneter Funktionalitäten - unabhängig davon, ob die Website zur reinen Unternehmenskommunikation, zur Geschäftstransaktionen oder auch zum Vertragsabschluss genutzt werden kann.
Die Webseite muss im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich sein und darf sich bis zur Preisverleihung Mitte des Jahres nicht wesentlich ändern. Web-Designer und Web-Agenturen können Kundenprojekte mit Einwilligung des Unternehmens einreichen, eigene Webseiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.





